Die für den privaten Nutzer relevanten Solarstromanlagen sind Photovoltaikanlagen, bei welchen Solarzellen die Sonnenstrahlen einfangen und zunächst in Gleichstrom umwandeln; anschließend erfolgt eine weitere Umwandlung zu Wechselstrom. An Sonnentagen besteht in absehbarer Zeit die Möglichkeit, den gesamten Stromverbrauch durch Sonnenenergie zu decken. Für Tage mit eingeschränkter Sonnenscheindauer müssen jedoch neben den Photovoltaikanlagen weitere Kraftwerke vorgehalten werden. Des Weiteren lässt sich Solarstrom besser nutzen, wenn die Möglichkeiten zu einer verlustarmen Energiespeicherung weiterentwickelt werden.
In der Regel speisen Nutzer von Solarstromanlagen den erzeugten Strom in das öffentliche Netz ein. Der örtliche Netzbetreiber ist verpflichtet, Solarstrom abzunehmen und zu vergüten. Der Netzbetreiber zahlt bei der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz auch für den selbst verwendeten Anteil eine Einspeisevergütung, welche höher ist als der Preis einer verbrauchten Kilowattstunde.
Des Weiteren können Einspeiser ein Gewerbe anmelden und sich auf diese Weise die für die installierten Solaranlagen gezahlte Mehrwertsteuer zurückerhalten. Bei der Planung einer Solaranlage muss auf das örtliche Baurecht geachtet werden, in vielen Gemeinden ist nur die Installation einer Anlage zur Erzeugung von Solarstrom auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus genehmigungsfrei möglich, während für das Anbringen von Solarstromanlagen auf den Dächern größerer Miethäuser oder von Gewerbeobjekten eine Baugenehmigung beantragt werden muss.